Die Begriffe Hauskrankenpflege und die häusliche Pflege sind sich sehr ähnlich und werden auch oft synonym verwendet. Beide können Bestandteile einer ambulanten Pflege sein, stehen jedoch für unterschiedliche pflegerische Leistungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was der Unterschied zwischen häuslicher Krankenpflege und häuslicher Pflege ist.

 

Die Hauskrankenpflege

Die Hauskrankenpflege (häusliche Krankenpflege) ist in Deutschland eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird den Leistungsberechtigten durch §37 des Sozialgesetzbuchs V zugesichert. Diese Form der pflegerischen Leistung wird als Alternative oder Fortführung einer stationären Behandlung im Krankenhaus oder als ergänzende Hilfe zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung bewilligt. Es ist eine ambulante Pflege in den eigenen vier Wänden. Es gibt die Variante, dass Fachpflegekräften zu Ihnen nach Hause kommen oder Sie werden in einer betreuten Wohnform gepflegt.

 

Leistungsumfang und Voraussetzungen

Für die Hauskrankenpflege ist immer eine Verordnung vom Arzt nötig. Diese wird im Voraus von der Krankenkasse genehmigt. Einen Anspruch auf Hauskrankenpflege haben Sie nur, wenn Sie keine Person im Haushalt haben, die in der Lage ist, Sie im nötigen Umfang zu versorgen und zu pflegen.

Zum Leistungsumfang gehören die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität), die hauswirtschaftliche Versorgung (Kochen, Putzen, Einkaufen) sowie die entsprechende Behandlungspflege (ärztliche Anordnung benötigt). Es muss keine Pflegebedürftigkeit vorliegen, um eine Hauskrankenpflege in Anspruch zu nehmen.

 

Die häusliche Pflege

Das Leistungsspektrum der häuslichen Pflege setzt sich aus pflegerischer, medizinischer sowie hauswirtschaftlicher Versorgung bei Ihnen zu Hause zusammen. Die Leistung hat einen anderen Kostenträger, nämlich der Pflegeversicherung. Sollten Sie oder Ihre Angehörigen pflegebedürftig werden, haben Sie einen Rechtsanspruch auf diese Leistung. Unter anderem aufgrund ihrer Beitragszahlungen an die Pflegeversicherung. Leistungen der häuslichen Pflege werden Ihnen nur auf Antrag gewährt. Diesen müssen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse einreichen. Bevor Sie Leistungen erhalten können, muss durch ein unabhängiges Begutachtungsverfahren festgestellt werden, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Hierbei wird der Grad der Selbstständigkeit in sechs Bereichen geprüft, um Pflegebedürftige im Anschluss in einen von fünf Pflegegraden einzuordnen. Je höher der Pflegegrad, desto höher fallen die monatlichen Leistungen für die häusliche Pflege aus.

Um Angehörige zu entlasten und eine ganzheitliche Hauskrankenpflege zu gewährleisten, bietet Ihnen der Pflegedienst Sana in Stuttgart-Weilimdorf seine Dienstleistungen als ambulant an.