Wenn Sie sich für die ambulante Pflege interessieren, stellt sich hier oft die Frage: Grundpflege oder Behandlungspflege?

Die meisten ambulanten Pflegedienste bieten beides an. Ob eine ambulante Behandlungspflege die stationäre Pflege ersetzen kann, erklärt Ihnen das Team vom Pflegedienst Sanus in Stuttgart Weilimdorf.

Unterschied zwischen Grund- und Behandlungspflege

Die allgemeine Grundpflege sorgt für die tägliche Pflege des Pflegebedürftigen. Hierzu gehören Ernährung, Bewegung, hauswirtschaftliche Aufgaben wie Einkäufe und Wohnungsreinigung.

Benötigt ein Pflegebedürftiger jedoch auch medizinische Betreuung wie zum Beispiel für einen Katheter oder eine Magensonde, dann werden ausgebildete Pflegefachkräfte benötigt, die in diesen Zusatzleistungen besonders ausgebildet sind.

Die Behandlungspflege deckt medizinische Leistungen wie die Medikamentenvergabe und Injektionen ab und geht so weit über die Leistungen der allgemeinen Grundpflege hinaus.

Nach SGB V ist die Behandlungspflege Teil der häuslichen Krankenpflege und erfolgt nach ärztlicher Anordnung.

Diese Leistungen deckt die Behandlungspflege ab

Zur Behandlungspflege gehören unter anderem diese Leistungen:

  • Anleitung von Angehörigen und Pflegepersonal bei der Pflege
  • Behandlung von Druckgeschwüren (Dekubitus)
  • Blutdruckmessungen und Blutzuckermessungen
  • Injektionen und Medikamentenvergabe und -kontrolle
  • Katheterisierung der Harnblase und Katheterversorgung
  • Kontrolle und Einstellung von Beatmungsgeräten
  • Psychiatrische Krankenpflege
  • Stomabehandlung
  • Wundpflege und Verbandswechsel

Medizinische Pflegefachkräfte für Behandlungspflege haben eine dreijährige Berufsausbildung samt Staatsexamen absolviert und stehen Ihnen in der ambulanten als auch der stationären Pflege als ausgebildetes medizinisches Fachpersonal zur Seite.

Auch Angehörige erhalten hier Unterstützung und wertvolle Tipps zur täglichen Pflege des Bedürftigen.

Wer kann die Behandlungspflege in Anspruch nehmen?

Ein anerkannter Pflegegrad ist nicht erforderlich. Besteht medizinische Notwendigkeit für die Behandlungspflege, dann kann der behandelnde Arzt eine Verordnung ausstellen. Diese wird dann von der zuständigen Krankenkasse überprüft und eine entsprechende Genehmigung ausgestellt.

Für die Versicherten fällt hierbei je nach Situation eine Zuzahlung von bis zu 10 Euro pro Verordnung an. Die weiteren Kosten übernimmt die zuständige Krankenkasse.

Unser ambulanter Pflegedienst bietet bedarfsgerechte Behandlungspflege

Wenn Sie einen kompetenten Partner für die Behandlungspflege eines Angehörigen in Stuttgart und der weiteren Umgebung suchen, dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unser Pflegedienst Sanus aus Stuttgart Weilimdorf übernimmt die Grund- und Behandlungspflege und gewährleistet eine einwandfreie und zuverlässige Betreuung Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich in Bezug auf Ihre Möglichkeiten. Auch bei weiteren Fragen zur Behandlungspflege sind wir gerne für Sie da.