Wenn Sie Altenpflege für sich oder einen Angehörigen in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie nicht die gesamten Kosten selbst tragen. Über die Pflegeversicherung erhalten Sie viele Leistungen und Angebote zur Unterstützung, damit Sie auf die Alltagspflege nicht verzichten müssen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten. Das gilt sowohl für die ambulante Pflege zu Hause als auch für die stationäre Pflege in einem Pflegeheim.

Die Art und Höhe des Pflegezuschusses richtet sich dabei nach Ihrem individuellen Pflegegrad. Kosten bis zu einer bestimmten Höhe werden von der Pflegekasse übernommen. Wenn diese Beträge nicht zur vollen Deckung der Kosten ausreichen, müssen sich Pflegebedürftige mit einem sogenannten Eigenanteil beteiligen.

Wie hoch ist die Beteiligung der Pflegeversicherung?

Für vollstationäre Pflege übernimmt die Pflegeversicherung Kosten von bis zu 2.005 Euro im Monat. Die Beträge sind dabei nach Pflegegrad gestaffelt:

Pflegegrad 1: 125 Euro
Pflegegrad 2: 770 Euro
Pflegegrad 3: 1262 Euro
Pflegegrad 4: 1775 Euro
Pflegegrad 5: 2005 Euro

Ob Sie mit diesen Beiträgen die anfallenden Kosten für eine Einrichtung decken können, hängt von der jeweiligen Einrichtung ab. Es empfiehlt sich daher, sich vorab gründlich über verschiedene Einrichtungen in Ihrer Nähe zu informieren.

Wie hoch ist die Eigenbeteiligung?

Der von Pflegebedürftigen zu zahlende Eigenanteil ist für die Pflegegrade 2 bis 5 einheitlich und dessen Höhe wird von den jeweiligen Einrichtungen bestimmt. Daher empfiehlt sich auch hier das persönliche Gespräch mit den Betreibern der Einrichtung.

Was passiert, wenn ich die Eigenbeteiligung nicht zahlen kann?

Falls Sie nicht in der Lage sind, die Eigenbeteiligung zu zahlen, dann gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Angehörige, deren Bruttoeinkommen im Jahr 100.000 Euro übersteigt, können hinzugezogen werden, um die Kosten zu decken. Bei Ehepaaren, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, gilt diese Regelung auch bei einem jährlichen Bruttoeinkommen unter dieser Grenze.

2. Wenn Sie keine Möglichkeiten haben, die Kosten zu decken und auch Angehörige finanziell nicht dazu in der Lage sind, haben Sie Anspruch auf Hilfe zur Pflege. Das heißt, der Sozialhilfeträger übernimmt die Kosten bedarfsdeckend, also bis zur vollen Höhe.

Eine Sicherstellung Ihrer Altenpflege ist also in jedem Fall gewährleistet. Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne direkt. Der Pflegedienst Sanus aus Stuttgart Weilimdorf berät Sie kostenlos und unverbindlich zur passenden Pflegeleistung für Ihren Bedarf.