Mit medizinischer Behandlungspflege sind alle Pflegeleistungen gemeint, die von einer Ärztin verschrieben werden und von einer examinierten Pflegekraft durchgeführt werden. Es sind medizinische Hilfeleistungen, die nicht von einem Arzt erbracht werden, aber die für die ärztlich verordnete Behandlung notwendig sind.

 

Leistungen der verordneten Pflege

Die Behandlungspflege umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • Krankenbeobachtung
  • Wundversorgung
  • An- oder Ausziehen von ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfen bzw. Strumpfhosen
  • Blutdruckmessung und Blutzuckermessung
  • Infusionen
  • Katheterwechsel
  • Stomabehandlung
  • Verabreichung von Medikamenten bzw. Medikamentengabe
  • Portversorgung
  • Inhalation
  • Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes

 

Formen der Behandlungspflege

Behandlungspflege dient als Maßnahme, um eines oder mehrere Symptome zu behandeln und muss immer durch eine ärztliche Verordnung erfolgen. Ebenfalls kann die Behandlungspflege Bereiche abdecken, in denen die pflegebedürftige Person Hilfe braucht.

 

Pflege auf ärztliche Verordnung

Medizinische Behandlungspflege wird verordnet, wenn ein Patient aus der ärztlichen Behandlung zwar entlassen wurde, aber Pflegeleistungen benötigt, die nicht selbst durchführt werden können.

 

Sicherungspflege

Bei der Sicherungspflege handelt es sich um Pflegeleistungen, die von einer Fachpflege durchgeführt werden müssen, damit ärztliche Behandlungsziele auch erreicht werden können. Es dient dazu den Erfolg einer verschriebenen Therapie zu sichern. Es kann sich hierbei z. B. um Injektionen oder Infusionen handeln. Diese Behandlungspflege findet dann ambulant zu Hause oder in einer betreuten Wohnform statt. Die Sicherungspflege kann unter bestimmten Voraussetzungen auch so ausgeweitet werden, dass sie nicht nur behandlungspflegerische Maßnahmen umfasst, sondern auch die Grundpflege und hauswirtschaftliche Tätigkeiten.

 

Krankenhausverhinderungspflege

Die Krankenhausverhinderungspflege, oft auch Krankenhausvermeidungspflege genannt, wird normalerweise dann verordnet, wenn dadurch ein Aufenthalt in einer stationären Einrichtung, bzw. dem Krankenhaus vermieden oder verkürzt werden kann. Der*die Patient*in wird dann ambulant von einer Pflegefachkraft versorgt.

 

Krankenkasse und Pflegekasse

Wenn es um die Kostenübernahme der Behandlungspflege geht, kommt es leider immer wieder zu Konflikten zwischen Krankenkasse und Pflegekasse. Es ist oftmals nicht möglich eine hundertprozentige Trennung vorzunehmen und zu entscheiden, wo der Geltungsbereich der Krankenversicherung anfängt bzw. aufhört und der der Pflegeversicherung, bzw. der Pflegezusatzversicherung anfängt bzw. aufhört.

Sie können alle oben genannten Leistungen über den Pflegedienst Sanus in Stuttgart-Weilimdorf erhalten. Kontaktieren Sie uns gerne.